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Gasmangellage und Frühwarnstufe des Notfallplans Gas

5. Apr 2022 | Allgemein

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage (Krieg in der Ukraine) wird in den letzten Tagen vermehrt der Begriff Gasmangellage in den Medien thematisiert. Die Bundesregierung hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Damit reagiert sie auf eine mögliche Gasmangellage in Folge verminderter oder ausbleibender Gaslieferungen aus Russland.

Bei der Frühwarnstufe als erste von drei Stufen liegen ernstzunehmende Hinweise vor, dass eine erhebliche Verschlechterung der Gasversorgungslage eintreten kann. Als Gasverteilnetzbetreiber möchten wir zu den wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang informieren.

Was passiert bei einer Gasmangellage im Netz?

Sollte es zu einem Engpass zum Beispiel durch eine nationale Gasmangellage kommen, greifen in Deutschland und Europa klare behördliche Regeln und Sicherungsmechanismen (gem. EnWG §16.1 und §16.2).

Die Netzbetreiber, ausgehend vom Fernleitungsnetzbetreiber, haben im Rahmen ihrer Systemverantwortung für ihr jeweiliges Netz, Gefährdungen oder Störungen durch netz- und marktbezogene Maßnahmen zu beseitigen.

Das betrifft insbesondere die Anpassung von Gaseinspeisungen, Gastransporten und Gasausspeisungen entsprechend den Erfordernissen für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb.

Welche Verbraucher sind von Abschaltungen betroffen?

Es existiert laut EnWG eine Priorisierung von möglichen Abschaltungen.

Der überwiegende Teil der Gaskunden ist per Gesetz geschützt und wird nicht abgeschaltet. Auch bei einem geringen Gasdruck können Haushalte weiterhin versorgt werden.

Geschützte Kunden sind u.a. Privathaushalte und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur, wie zum Beispiel Krankenhäuser, Altenheime und Einrichtungen, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens notwendig sind, wie zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Bundeswehr.

Nichtgeschützte Kunden wie große Industriebetriebe (gemäß Regelungen im Netzanschlussvertrag), werden vorab informiert und können durch den Netzbetreiber aufgefordert werden, ihren Gasbezug zu reduzieren oder einzustellen.

Diese Aufforderung erfolgt nur, wenn der vorgelagerte Fernleitungsbetreiber dazu anweist. Eine aktive Trennung der Kunden vom Netz findet nicht statt.

Was passiert bei Ausbleiben der Gasflüsse aus Russland?

Derzeit gibt es keine verminderten Gasimporte, auch sind uns keine technischen Anzeichen zu Druckschwankungen an unseren Übergabepunkten zum vorgelagerten Netz bekannt.

Die Lage wird jedoch von allen Netzbetreibern intensiv beobachtet. Die Gasversorgung Bad Rodach GmbH steht in ständigem Austausch mit dem vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber.

Deutschland verfügt derzeit über vorhandene Speicherkapazitäten, die einen für die Jahreszeit normalen Füllstand aufzeigen. Für die Zukunft liegen uns derzeit noch keine belastbaren Informationen vor.

Weitere Informationen im Info-Blatt des BDEW

Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. hat zu diesem Thema ein Informationsblatt mit den wichtigsten Hintergründen und Fakten für Gaskunden herausgegeben. Die Unterlage können Sie hier mit freundlicher Genehmigung des BDEW gern herunterladen:

 

BDEW Infoblatt Versorgungssicherheit / PDF (933 KB)